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Gute Steuerberatung macht aus Komplexität kalkulierbare Sicherheit.

– Dr. Sarah Weiß | Fachgebiet Lorem Ipsum

Individuell. Für Ihre Zukunft.

Ihre Ziele, Ihre Betriebsrealität und Ihre persönlichen Pläne sind unser Maßstab.

Deshalb arbeiten wir nicht mit Standardvorlagen, sondern erarbeiten individuelle Lösungen: Wir hören aufmerksam zu, stellen die richtigen Fragen und entwickeln Maßnahmen, die zu Ihrer Situation passen.

Klarheit ist dabei stets unser Prinzip: verständliche Empfehlungen, die Sie sofort umsetzen können. Statt komplizierter Gesetzeserklärungen, konzentrieren wir uns auf das, was messbar wirkt — steuerliche Chancen, praktikable Abläufe und konkrete Prioritäten für Ihre nächsten Schritte.

Möchten Sie, dass wir Ihre Lage kurz analysieren und einen konkreten, umsetzbaren Fahrplan für Sie erstellen?

Unsere Leistungen. Wirtschaftlich verantwortlich Chancen ermöglichen.

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Steuerliche Beratung

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Die Frage der zu erwartenden Steuerbelastung spielt in den meisten betriebswirtschaftlichen Überlegungen eine wichtige Rolle. So gibt es eine Vielzahl von Gründen, die zum Beispiel für die Wahl der einen oder der anderen Rechtsform von ausschlaggebender Bedeutung sein können. Beim Planungs- und Analyseprozess sollten die Möglichkeiten der Steuerreduzierung und Steuerplanung, aber auch Aspekte wie die (beschränkte oder unbeschränkte) Steuerpflicht berücksichtigt bzw. grundlegend geklärt werden.

Unsere Mitarbeiter sind sicher im Umgang mit den sich stetig wandelnden Gesetzen und Vorschriften des Steuerrechts. Gern beraten wir Sie zu allen steuerlich relevanten Fragen, insbesondere gestaltende Steuerberatung im Bereich der Ertragsteuer.

  • Strategie und Gestaltung
  • Steueroptimierung durch Rechtsformwahl
  • Umwandlungen
  • Nachfolgeregelungen
  • Erbschaftsteuer / Erbfolgeberatung
  • Stiftungen, gemeinnützige Vereine / Organisationen
  • Immobilien (Fonds)
  • Steuererklärungen von Unternehmern und
  • Freiberuflern
  • Begleitung bei steuerlichen Betriebsprüfungen
  • Steueranmeldungen zur Umsatzsteuer,
  • Einkommensteuer und Lohnsteuer
  • Strategieberatung bei außerordentlichen Einkünften
  • Betriebliche und private Altersversorgung

Betriebswirtschaftliche Beratung

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In richtiger Form aufbereitet, liefert eine übersichtliche Buchführung Informationen, auf die Sie bei Ihren Entscheidungen nicht verzichten sollten. Dazu werden die Zahlen der Finanzbuchführung nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zusammengefasst und übersichtlich dargestellt. Die Analyseergebnisse und Kostenstatistiken geben Auskunft über Umsatz, Gesamt- und Personalkosten, sowie über die Umsatzgewinnrate, die Handelsspanne und die Kostenschwerpunkte.

Ob Buchführung, Personalbrechnung oder Jahresabschluss – wir stehen Ihnen in sämtlichen Bereichen kompetent zur Seite.

  • Buchhaltungsberatung: Buchführung gemäß gesetzl. Anforderungen
  • Betriebsvergleich
  • Existenzgründungsberatung
  • Finanzierungsberatung
  • betriebswirtschaftliche Praxis- und Unternehmensbewertung
  • Jahresabschluss: Erstellung Handels- und Steuerbilanzen
  • Abschlussanalyse

Liquiditätsanalysen

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Eine umfassende Liquiditätsanalyse gibt Aufschluss über einen wichtigen betriebswirtschaftlichen Aspekt, der in der Unternehmensführung oft eine grundlegende Entscheidungshilfe ist. Zum Einen können die Analyseergebnisse ausschlaggebend bei eventuellen Umstrukturierungs-, Investitions- bzw. Finanzierungsplänen sein, und zum Anderen können sie den Umgang mit Kunden und Lieferanten thematisieren und ggfs. optimieren.

Wir bieten die komplette Betreuung rund um das Thema Liquiditätsanalyse an.

  • Unternehmensanalyse/-planung
  • Rentabilitäts- und Liquiditätsprognosen
  • Investitionsplanung Finanzierungsberatung
  • Unternehmens- und Praxisbewertung
  • Abschlussanalyse, Kostenrechnung

    Existenzgründung

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    Bei einer Existenzgründung sind viele unterschiedliche Aspekte zu berücksichtigen: Welche Möglichkeiten gibt es, mit Sozialversicherungspflicht, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung umzugehen? Es stellen sich Fragen nach der Finanzierung, nach Art, Dauer und Höhe evtl. Zuschüsse und natürlich nach einer individuellen Steuergestaltung.

    Wir begleiten Sie gern mit unserem Know-how und unser langjährigen Erfahrung auf dem Weg zur Selbstständigkeit – zuverlässig und engagiert.

    • Beratung Existenzgründung
    • Beratung Businessplan
    • Finanzierungsberatung
    • Informationen über Fördermittel
    • Steuergestaltung
    • Risikoberatung
    • Controlling

      Praxisabgabe

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      Vielleicht wollen Sie Ihre Praxis abgeben, eine neue Praxis eröffnen oder eine bestehende Praxis übernehmen und sind unsicher bezüglich der systematischen und strukturellen Möglichkeiten der Vorgehensweise.

      Ob Verhandlungsunterstützung, Vertragsgestaltung von Abgabe- und Kooperationsverträgen. Strategieentwicklung zur privaten Liquiditäts- und Vermögensplanung unter Berücksichtigung der veränderten privaten Verhältnisse: Verschiedene Perspektiven erfordern insbesondere bei diesem sensiblen Thema unterschiedliche Herangehensweisen – auch und gerade aus betriebswirtschaftlicher Sicht.

      Gern stehen wir Ihnen bei Ihren Vorhaben mit Rat und Tat zur Seite. Wir möchten Sie über die grundlegenden Fragen der Praxisabgabe, Praxisplanung und Praxisgestaltung umfassend informieren und Sie bei Ihrer individuellen Entscheidungsfindung effektiv unterstützen.

      • Praxiskooperations-Beratung bei Gründung, Fusion oder Auflösung
      • Praxisorganisationsberatung
      • Investitionsplanung
      • Beratung bei Praxiswechsel, -übernahme oder -abgabe

      Finanzbuchhaltung

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      Jeder Kaufmann ist gesetzlich zur Buchführung verpflichtet. Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung müssen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens übersichtlich aufgeführt sein. Die Finanzbuchhaltung muss den jeweiligen Stand / Veränderungen des Anlage- und Umlaufvermögens sowie des Eigen- und Fremdkapitals aufzeichnen. Die Bücher müssen fortlaufend und systematisch geführt werden. Die Finanzbuchhaltung bildet die Grundlage für die Entwicklung der Bilanz sowie der Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Sie muss nach festgelegten handels- und steuerrechtlichen Vorschriften geführt werden.

      Gern übernehmen wir die konkrete Beratung und Durchführung im Bereich Finanzbuchhaltung – stets unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage Ihres Unternehmens, evtl. Risiken und der künftigen Entwicklungsprognosen.

      • Kontierung, Eingabe, Auswertung und Kontrolle
      • Betriebswirtschaftliche Auswertung
      • Offene-Posten-Buchführung
      • Kostenrechnung
      • Liquiditätsrechnung
      • Organisation der Finanzbuchhaltung bei externen Softwareanbietern
      • Anlagenbuchführung

      Gehalts/Lohnbuchhaltung

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      Jeder Arbeitnehmer eines Unternehmens wird für seine Arbeitsleistung vergütet. Löhne und Gehälter werden beim Arbeitgeber als gewinnmindernder Aufwand behandelt, beim Arbeitnehmer stellen sie das Einkommen dar.

      Im Arbeitsvertrag wird der Bruttolohn/Bruttogehalt vereinbart. Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, vom Bruttolohn bestimmte Abzüge vorzunehmen und für den Arbeitnehmer abzuführen. Der Arbeitgeber haftet persönlich für die ordnungsgemäße Ausführung dieser Vorgänge. Der Bruttolohn/Bruttogehalt beinhaltet verschiedene Aspekte. Neben dem reinen Arbeitsentgelt zählen zum Lohn/Gehalt auch noch zusätzliche Leistungen, die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zahlen kann, wie zum Beispiel Grundlohn/Grundgehalt, Zulagen, Zuschläge, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, etc.

      Unsere qualifizierten Mitarbeiter entlasten und beraten Sie bei der Gehalts- und Lohnbuchhaltung in Ihrem Unternehmen bzw. in Ihrer Praxis.

      • komplette Abwicklung über EDV incl. Personalstatistik, Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft
      • Innovative Beratung
      • Betreuung bei Lohnsteuerprüfungen
      • Archivierung der Daten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben
      • Beratung zu Betrieblicher Altersversorgung
      • Beratung zu Arbeitszeitkonten-Modellen

        Jahresabschlüsse

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        Der Jahresabschluss schließt die Buchführung des Geschäftsjahres ab. In der Bilanz gib der Kaufmann Auskunft über das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden dar. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Aufwendungen und die Erträge gegenüber gestellt.

        Der Jahresabschluss muss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung erstellt werden. Darunter sind einige wichtige Grundsätze, wie der der Vollständigkeit und Bilanzklarheit zu beachten.

        Unser Expertenteam unterstützt Sie fachkundig bei der Erstellung Ihres individuellen Jahresabschlusses – von der Überschussrechnung bis zur Bilanz.

        • Überschussrechnungen gemäß § 4 Abs. 3 EStG
        • Bilanz gemäß § 4 Abs. 1 EStG, § 5 HGB
        • Bilanzvergleich, Bilanzauswertung
        • individuelle Bilanzberichte
        • Erstellung von Eröffnungs- und Einbringungsbilanzen
        • Erläuterungsbericht zum Abschluss
        • Erstellung von sonstigen Gewinnermittlungen
        • Teilnahme an Betriebsprüfungen

          Steuererklärungen

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          Die gesetzliche Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung basiert auf dem jeweiligen Einzelsteuergesetz. Steuererklärungen für die Pflichtveranlagungen sind grundsätzlich spätestens 5 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres abzugeben. Diese gesetzliche Frist kann von den Finanzbehörden jedoch unter Umständen verlängert werden.

          Gibt der Steuerpflichtige entgegen seiner Verpflichtung die Steuererklärung nicht ab, kann die Abgabe durch ein Zwangsgeld erzwungen werden. Allerdings kann das Finanzamt auch umgehend die Schätzung einleiten. Die Schätzung setzt weder einen Versuch der Erzwingung voraus, noch wird durch sie die Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung betroffen. Daneben ist im Fall der Nichtabgabe oder der verspäteten Abgabe der Steuererklärung regelmäßig die Festsetzung eines Verspätungszuschlags möglich.

          Wir geben Ihnen als Privatperson, Freiberufler oder Unternehmensvertreter umfassende Auskünfte und Hilfestellungen im Bereich der Steuererklärung.

          • Einkommensteuer
          • Körperschaftsteuer
          • Gewerbesteuer
          • Umsatzsteuer
          • Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer
          • Anträge auf:
            • Investistionszulage
            • Eigenheimzulage
          • Alle Steuererklärungen werden EDV-gestützt erstellt
          • weitere Steuererklärungen auf Anfrage
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          Steuerbescheidprüfungen

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          Ergibt sich aus der eingereichten Steuererklärung ein Steueranspruch oder ein Steuererstattungsanspruch, wird die Steuer grundsätzlich durch einen Steuerbescheid festgesetzt. Dieser muss zwingend schriftlich ergehen, allerdings nicht unterschrieben sein, da Steuerbescheide regelmäßig formularmäßig oder mit Hilfe der Automation erstellt werden. Oftmals sind Steuerbescheide jedoch fachlich oder formell nicht fehlerfrei. Unser Team übernimmt die fachgerechte Prüfung Ihrer Steuerbescheide und berät Sie ggf. bei weiteren rechtlichen Schritten.

          • Rechtsbehelfsführung, auch außergerichtlich
          • Finanzgerichtsklagen
          • Vertretung vor dem Bundesfinanzhof

          Betriebsprüfungen

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          Die Betriebsprüfung ist die häufigste Form der Außenprüfung. Die Durchführung dieser Prüfung ist in der Abgabenordnung geregelt. Der Betriebsprüfung unterliegen Steuerpflichtige mit Betriebsvermögen (Unternehmer), also Gewerbetreibende, Freiberufler, etc. Alle Steuerarten, die für die betrieblichen Verhältnisse bedeutend sind, können geprüft werden.

          Keineswegs hat der Prüfer nur Rechte und Sie allein Pflichten, obwohl durch die neue Betriebsprüfungsordnung die Rechte des Steuerpflichtigen eher eingeschränkt werden. Wir helfen Ihnen, die Störungen des betrieblichen Ablaufes, die sich zwangsläufig durch eine Betriebsprüfung ergeben, so gering wie möglich halten, denn ggfs. muss der Einblick in das gesamte Rechnungswesen gewährleistet werden.

          Wir beraten Sie über Rechte und Pflichten und begleiten die komplette Prüfung. Durch die intensive Analyse Ihrer Geschäftsprozesse können kritische Bereiche, Stärken und Schwächen in Ihrem Unternehmen aufgezeigt werden.

          • komplette Betreuung der Außenprüfung, im Einzelfall durch Verlagerung des Prüfungsortes in eines unserer Büros

            Vermögensübertragung

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            Das Thema Vermögensübertragung und Steuern ist ein stets aktuelles.

            Ob Sie als potenzieller Erbe Fragen bzgl. der Umwandlungsarten, Folgen bei Spaltung, Verschmelzung bzw. Teil- oder Vollübertragung haben. Oder ob Sie sich bezüglich Ihres eigenen Vermögens über die Bedingungen der Übertragung auf die nächste Generation oder gar die Gründung einer Stiftung informieren möchten, gern stehen wir Ihnen mit unserem Know-how zur Verfügung.

            Sie erhalten von unserem erfahrenen Team ausführliche Informationen zu den finanziellen und steuerlichen Aspekten der Vermögensübertragung, zum Beispiel beim Thema Ehepartner oder Kinder.

            • Vermögensübertragung
            • Erbfolge
            • Unternehmensstrukturierung